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  • 21. Mrz. 2007

    Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute einer vom AStA der HHU initiierten Musterklage gegen die Heinrich-Heine-Universität Recht gegeben. Gegenstand der Klage war ein Bescheid der Universitätsverwaltung Düsseldorf, mit dem das Restguthaben aller Studierenden der HHU ersatzlos aufgehoben wurde. Im Rahmen des ehemaligen Studienkontengesetzes (Langzeitstudiengebühren) wurde in der Vergangenheit allen Studierenden ein Bildungsguthaben in der Höhe der 1,5fachen Regelstudienzeit gewährt. Mit dem neuen Gesetz zur Erhebung von allgemeinen Studiengebühren wurde das Studienkontenmodell abgeschafft. Der AStA der HHU hat zusammen mit anderen ASten in NordrheinWestfalen Klage gegen das Gesetz zur Einführung von Studiengebühren beim Landesverfassungsgericht eingelegt.
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